Ambulante Hilfen
Die Lobby für Kinder

Ambulante Hilfen

Die Sozialpädagogische Familienhilfe definiert sich als Angebot der Jugendhilfe.
Sie richtet sich an Familien, die intensive und lebenspraktische Unterstützung im
Alltag benötigen. Dabei steht die Auflösung prekärer Lebenssituationen und Krisen
von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Das Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe,
so dass die Familie nach der Betreuung in der Lage ist. bestehende Belastungen
oder Krisen nachhaltig zu bewältigen.

In den Arbeitsprozess werden alle Familienmitglieder einbezogen. Die Erweiterung
der elterlichen Erziehungskompetenz, die Strukturierung des familiären Alltags und
die Bearbeitung administrativer und schulischer Problemstellungen stehen in der
Regel im Vordergrund der gemeinsamen Arbeit.

Das Angebot der Erziehungsbeistandschaft hingegen richtet sich vorrangig nach den
Bedürfnissen des jungen Menschen. Die systemische Arbeit ist hier eher sekundär.

Die Umsetzung der Sozialpädagogischen Familienhilfe erfolgt durch beratende
Gespräche, modellhaftes Handeln und praktische Hilfe. Die Hilfe hat aufsuchenden
Charakter und wird im gewohnten Umfeld der Familien geleistet. Die Inhalte der
Hilfen orientieren sich am Lebens- und Erfahrungshintergrund der Familien.
Nach Absprache mit diesen wird das soziale Umfeld ( Kita, Schule etc.) mit in den
Hilfeverlauf eingebunden.

Das Kindeswohl soll innerhalb der Familie gewährt sein. Hierzu muss die
Grundversorgung der Familie gesichert sein. Dazu gehören z.B. die Finanzen der
Familie, Gesundheit, Ernährung und Schulbildung. Eine Fremdunterbringung soll
verhindert werden und eine Integration in den familiären Sozialraum gestaltet werden.
Die erzieherische Kompetenz und die Handlungsalternativen der Eltern müssen erweitert
werden, auch im Hinblick auf die Stärkung der elterlichen Wahrnehmungsfähigkeit
bezogen auf ihre Kinder. Gemeinsame Entwicklung angemessener schulischer
und beruflicher Perspektiven für Kinder und Jugendliche, die Überwindung von
schulischen Krisen und die Anbindung an Helfersysteme innerhalb des Sozialraums
(z.B. Hausaufgabenhilfe) stehen ebenso im Vordergrund.

Grundlage aller pädagogischer Arbeit ist die Akzeptanz der Individualität des Kindes,
des Jugendlichen und der Familie mit ihren Stärken und Grenzen. Im Hilfeplan
festgelegte Ziele werden kleinschrittig in konkreten Handlungsschritten umgesetzt.

Die Hilfen werden nach den gesetzlichen Vorschriften im Hilfeplanverfahren mit dem
zuständigen Jugendamt und den Familien vereinbart und abgestimmt. Ziele und
Aufgaben, Arbeitsaufträge und der wöchentliche Betreuungsstundenumfang werden
hier festgelegt.


Nach Absprache und Festlegung im Hilfeplan, können folgende Zusatzleistungen
zu der jeweiligen Maßnahme abgerufen werden:

  Diagnostische Verfahren um beispielsweise Hinweise auf ADS/ADHS,
  Traumata, Depressionen, Essstörungen zu erhalten.
  Systemische Familiendiagnose und systemisches Beratungsverfahren
  kurzfristige Krisenintervention
  Therapie in Akut-Situationen
  ( wenn die Wartezeit bei ansässigen Therapeuten sehr lang ist)